Anerkennungsstelle (VmDD)

 

Rechtlicher Hinweis:

Informationen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Politik und Entscheidungsträger:  

a. „Sachliche Zuständigkeit für berufliche Angelegenheiten ausgebildeter Medizinischer Dokumentare in der Bundesrepublik Deutschland“

Die Vereinigung Medizinischer Dokumentare Deutschlands (VmDD) hat ein Positionspapier verfasst, das als Grundlage für ihre neue gesundheitspolitische Ausrichtung in der medizinischen Dokumentation in Deutschland dienen soll. Unter dem Begriff „Sachliche Zuständigkeit“ versteht sich die VmDD als anerkannte Fach- und Schutzvereinigung sowie als offizielle Informationsstelle für berufliche Belange von Medizinischen Dokumentaren und medizinischen Dokumentationsassistenten in der Bundesrepublik Deutschland.

Anlass für die Erstellung dieses Papiers ist die praxisrelevante Frage nach der Notwendigkeit einer Fach- und Schutzvereinigung sowie einer offiziellen Informationsstelle für die beruflichen Angelegenheiten von Medizinischen Dokumentaren und Dokumentarinnen in Deutschland. Diese Notwendigkeit wird insbesondere durch die Ergebnisse des Untersuchungsberichts „Die aktuelle Situation der Medizinischen Dokumentare und Dokumentarinnen in der Bundesrepublik Deutschland“ der VmDD evident, auf dessen Grundlage ein Antrag am 24. November 2021 an das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt wurde. Aus diesem Bericht leitet die VmDD ihre sachliche Zuständigkeit ab.

Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten im akademischen und beruflichen Sektor der medizinischen Dokumentation in Deutschland sowie der zunehmend häufigen Beschwerden von benachteiligten Medizinischen Dokumentaren und medizinischen Dokumentationsassistenten, insbesondere aus Nordrhein-Westfalen, hat die VmDD ein bundesweites Untersuchungsverfahren initiiert. Unter der Leitung des Präsidenten der VmDD wurde eine Untersuchungskommission aus Fachexpertinnen und -experten aus den Bereichen Bildung, Gesundheit und Forschung gebildet. Das daraus resultierende einjährige Untersuchungsverfahren mündete in einen Bericht, aus dem die VmDD ihre sachliche Zuständigkeit als anerkannte Fach- und Schutzvereinigung sowie offizielle Informationsstelle für die beruflichen Belange von Medizinischen Dokumentaren und medizinischen Dokumentationsassistenten in Deutschland ableitet.

Um den im Untersuchungsbericht vom 24. November 2021 festgestellten Unregelmäßigkeiten und Benachteiligungen von Medizinischen Dokumentaren und medizinischen Dokumentationsassistenten in Deutschland entgegenzuwirken, wurde die VmDD ins Leben gerufen.

Bei Entscheidungen zu Abgrenzungen führt die VmDD im Interesse der Öffentlichkeit eine Vorprüfung durch, bevor diese verabschiedet werden. Diese Vorprüfung basiert auf sorgfältig durchgeführten Recherchen und berücksichtigt alle vorliegenden Nachweise, die in der Regel in Form eines Untersuchungsberichts höheren Instanzen vorgelegt werden. Mit diesem Positionspapier hat die VmDD ihre Entscheidungskriterien erläutert und somit einen Beitrag zum Wissensaustausch mit ihren Kooperationspartnern geleistet.

b. Recherchegrundlagen der Vereinigung Medizinischer Dokumentare Deutschlands (VmDD) zum Untersuchungsbericht „Die aktuelle Situation medizinischer Dokumentare in Deutschland“

Die Recherchen für den Untersuchungsbericht „Die aktuelle Situation der Medizinischen Dokumentare in Deutschland“ der VmDD basieren auf einer umfangreichen Analyse elektronischer und schriftlicher Lern- und Prüfungsdokumente (Nachweise) ehemaliger dual ausgebildeter Medizinischer Dokumentare und Medizinischer Dokumentationsassistenten aus den Jahren 2010 bis 2016.

Untersucht wurden sämtliche Curricula, einschließlich Modulelementen und Modulinhalten, Ausbildungs- und Studienkonzepten, Klausuren, detaillierten Lehrmaterialien, Lehrabläufen, Excel-Tabellen, Word-Dokumenten, Prüfungsdokumenten, Präsentationen sowie Praxisinhalten und Stundenplänen, die zum praktischen Teil der dualen Ausbildung gehören. Zudem wurden die Zeugnisse ehemaliger Absolventinnen und Absolventen der Schule für medizinische Dokumentation analysiert.

Diese Dokumente wurden mit dem aktuellen Curriculum (Lern- und Prüfungsmaterialien) des neuen Bachelorstudiengangs „Medizinisches Informationsmanagement“ an der Fachhochschule Fliedner der Kaiserswerther Diakonie in Düsseldorf verglichen. Zusätzlich erfolgten Analysen und Vergleiche mit den Rahmenlehrplänen für „Medizinischer Dokumentar“ und „Medizinischer Dokumentationsassistent“ des Vereins „DVMD e.V.“.

Die Ergebnisse dieser Gegenüberstellung beider Curricula wurden im Untersuchungsbericht der VmDD geprüft und detailliert dargestellt, um ein umfassendes Bild der aktuellen Situation der medizinischen Dokumentare in Deutschland zu zeichnen.

c. Abgrenzung von bisherigen Rahmenlehrplänen für den Arbeitssektor der medizinischen Dokumentation und Erarbeitung neuer Rahmenlehrpläne ab 2024

Dieser Abschnitt behandelt die praxisrelevante Frage der Abgrenzung von Rahmenlehrplänen für den Arbeitssektor der medizinischen Dokumentation, die in der bisherigen schulischen und beruflichen Ausbildung Medizinischer Dokumentare und Medizinischer Dokumentationsassistenten in Deutschland verwendet wurden. Die Notwendigkeit dieser Abgrenzung ergibt sich aus den Feststellungen des Untersuchungsberichts der Vereinigung Medizinischer Dokumentare Deutschlands (VmDD) zur aktuellen Situation der medizinischen Dokumentare in Deutschland, der am 24. November 2021 dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Ministerium für Bildung und Forschung sowie dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt wurde. In diesem Bericht wurden die Beschwerden von Medizinischen Dokumentaren und medizinischen Dokumentationsassistenten, insbesondere aus Nordrhein-Westfalen, untersucht.

Die Abgrenzungsgründe basieren auf nachträglichen Änderungen in den Rahmenlehrplänen (siehe Untersuchungsbericht „Die aktuelle Situation Medizinischer Dokumentare in Deutschland“, T. Korucu, Seite 10, 3.2. Nachweis über die Veränderung der Rahmenlehrpläne, VmDD, 2021). Diese Änderungen wurden vorgenommen, um den neuen Studiengang „Medizinisches Informationsmanagement“ hervorzuheben. Die ordnungsgemäße, strukturierte duale Ausbildung zum „Medizinischen Dokumentar“ oder „Medizinischen Dokumentationsassistenten“ in schulischen Einrichtungen (z. B. Schulen für medizinische Dokumentation) sowie in Universitäten umfasst nachweislich ein Tätigkeits- sowie ein Lern- und Prüfungsvolumen von mindestens 2,5 bis 3 Jahren in Theorie und Praxis.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der ursprünglichen dualen Ausbildung „Medizinischer Dokumentar“ und dem neuen Bachelorstudiengang „Medizinisches Informationsmanagement“ besteht nicht, da beide Programme dieselben Tätigkeits-, Lern- und Prüfungsinhalte (Curriculum) abdecken, die lediglich in ihren Modulbezeichnungen von einigen Fachhochschulen zu Akkreditierungszwecken umformuliert wurden (nachgewiesen im Untersuchungsbericht der VmDD zur aktuellen Situation der medizinischen Dokumentare in Deutschland vom 24.11.2021).

Die Vereinigung Medizinischer Dokumentare Deutschlands (VmDD) plant daher, ab 2024 neue Rahmenlehrpläne für die schulische und berufliche duale Ausbildung von Medizinischen Dokumentaren und Medizinischen Dokumentationsassistenten zu erarbeiten, die ab 2025 für den Arbeitssektor der medizinischen Dokumentation in Deutschland gelten werden. Bevor diese Entscheidungen getroffen werden, führt die VmDD im Interesse der Öffentlichkeit eine Vorprüfung anhand gründlich durchgeführter Recherchen und unter Berücksichtigung vorliegender Nachweise durch, die meist in Form eines Untersuchungsberichts höheren Instanzen vorgelegt werden.

 

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